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- Erster Vorsitzender Björn Vogel
- Zweiter Vorsitzender Stefan Hartl
- Rechnungsführer Andreas Schmidt
- Schriftführerin Beate Knöll
- Sportwart Thomas Diehl
- Jugendleiter Michael Diehl
weitere Ämter:
- Pressewart Harald Schölch
- Social Media Klaus Hartl
Vorstand
Erster Vorsitzender Björn Vogel
Zweiter Vorsitzender Stefan Hartl
Rechnungsführer Andreas Schmidt
Schriftführerin Beate Knöll
Sportwart Thomas Diehl
Jugendleiter Michael Diehl
Weitere Ämter:
Pressewart Klaus Hartl
1. Beitrag für Erwachsene (ab dem vollendeten 18.Lebensjahr)
Der Jahresbeitrag für aktive Erwachsene beträgt derzeit 78 €.
Der Jahresbeitrag für passive Erwachsene beträgt derzeit 42 €.
2. Beitrag für Jugendliche (bis zum vollendeten 18.Lebensjahr)
Der Jahresbeitrag für Jugendliche beträgt derzeit 48 €.
Das Kalenderjahr des 18.Geburtstages zählt noch komplett als Jugendlicher.
3. Beitrag für Familien (Lebendgemeinschaften mit Kinder unter 18 Jahren)
Der Jahresbeitrag für Familien beträgt derzeit 120 €.
Der Familienbeitrag wird nur auf Antrag des Mitgliedes angewendet.
4. Zahlungsmodalitäten
Die Zahlung des Beitrages ist nur unbar per Lastschriftverfahren möglich. Der Beitrag ist grundsätzlich für ein Kalenderjahr im voraus zu entrichten und wird in der Regel zu Anfang des 2.Quartals erhoben. Bei Eintritt nach diesem Termin ist der Beitrag umgehend nach Eintritt fällig. Für unterjährige Eintritte wird der Beitrag für das laufende Jahr monatsanteilig berechnet.
Angefangene Monate bleiben dabei außer Betracht.
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MITGLIEDSBEITRÄGE
1. Beitrag für Erwachsene (ab dem vollendeten 18.Lebensjahr)
Der Jahresbeitrag für aktive Erwachsene beträgt derzeit 78 €.
Der Jahresbeitrag für passive Erwachsene beträgt derzeit 42 €.
2. Beitrag für Jugendliche (bis zum vollendeten 18.Lebensjahr)
Der Jahresbeitrag für Jugendliche beträgt derzeit 48 €.
Das Kalenderjahr des 18.Geburtstages zählt noch komplett als Jugendlicher.
3. Beitrag für Familien (Lebendgemeinschaften mit Kinder unter 18 Jahren)
Der Jahresbeitrag für Familien beträgt derzeit 120 €.
Der Familienbeitrag wird nur auf Antrag des Mitgliedes angewendet.
4. Zahlungsmodalitäten
Die Zahlung des Beitrages ist nur unbar per Lastschriftverfahren möglich. Der Beitrag ist grundsätzlich für ein Kalenderjahr im voraus zu entrichten und wird in der Regel zu Anfang des 2.Quartals erhoben. Bei Eintritt nach diesem Termin ist der Beitrag umgehend nach Eintritt fällig. Für unterjährige Eintritte wird der Beitrag für das laufende Jahr monatsanteilig berechnet.
Angefangene Monate bleiben dabei außer Betracht.
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§1 Name und Sitz des Vereins
1. Der Verein
„TISCHTENNIS CLUB (T.T.C.) 1988 SCHAAFHEIM“
wurde am 30.Januar 1988 in 6117 Schaafheim unter dem damaligen Namen
„TISCHTENNIS CLUB (T.T.C.) OLYMPIA 1988 SCHAAFHEIM-SCHLIERBACH“
gegründet. Er ging aus der Tischtennisabteilung des FSV 1967 Schlierbach e.V., die seit
1970 bestand, hervor. Nach der Eintragung der Namensänderung in das Vereinsregister
beim Amtsgericht 64807 Dieburg lautet der aktuelle Name des Vereins:
TISCHTENNIS CLUB 1988 SCHAAFHEIM e.V.
Der Sitz des Vereins ist in 64850 Schaafheim.
§2 Zweck und Gemeinnützigkeit
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung.
2. Der Satzungszweck wird insbesondere durch Betreiben der Sportart Tischtennis verwirklicht.
Der Verein fördert die sportliche Betätigung von Menschen unabhängig von Alter und
Geschlecht.
3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
4. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem satzungsmäßigen Zweck des Vereines fremd
sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Mittel des Vereins dürfen nur für den satzungsmäßigen Zweck verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
5. Die Mitgliederversammlung kann beschließen, dass Vereinsmitgliedern für ihre Tätigkeit im
Interesse des Vereins und insbesondere auch den Vorständen für ihre Vorstandstätigkeit
eine angemessene Vergütung gezahlt wird.
§3 Mitgliedschaft in Verbänden
1. Der Verein ist Mitglied im
a.) Landessportbund Hessen e.V.
b.) zuständigen Landesverband
c.) zuständigen Spitzenverband des DSB
§4 Mitgliedschaft im Verein
1. Mitglied im Verein kann jede natürliche oder juristische Person werden.
Über den schriftlichen Antrag um Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand.
2. Stimmberechtigt bei Mitgliederversammlungen sind alle Mitglieder ab dem vollendeten
18. Lebensjahr.
3. Der Verein führt als Mitglieder
a.) ordentliche Mitglieder (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr)
b.) Jugendliche (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)
c.) Ehrenmitglieder
4. Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung
durch Beschluss ernannt und bekommen eine Vereinsehrennadel verliehen.
5. Die Mitgliedschaft endet
a.) durch Austritt, der nur schriftlich zum Schluss eines Kalenderjahres zulässig ist.
b.) durch Ausschluss, wenn ein Mitglied bei Verstößen gegen die Satzung, bei ehrenrührigen
Handlungen oder bei Schädigung des Vereins durch die Mitgliederversammlung mit
einfacher Stimmenmehrheit ausgeschlossen wird.
c.) Kommt ein Mitglied seiner Beitragspflicht trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung nicht
nach, so entscheidet der Vorstand über den Ausschluss.
6. Der von den Mitgliedern zu entrichtende Beitrag wird von der Mitgliederversammlung
festgesetzt. Der Beitrag wird jährlich im Voraus erhoben.
§5 Organe des Vereins
1. Die Organe des Vereins sind
a.) die Mitgliederversammlung
b.) der Vorstand
§6 Die Mitgliederversammlung
1. Die ordentliche Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand einberufen und soll in der
ersten Hälfte eines Kalenderjahres stattfinden.
2. Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn das Interesse des Vereins
es erfordert oder auf schriftlich begründeten Antrag von mindestens 1/3 der Mitglieder.
Der außerordentlichen Mitgliederversammlung stehen die gleichen Befugnisse zu wie der
ordentlichen Mitgliederversammlung.
3. Die Einladung zu einer Mitgliederversammlung hat spätestens 3 Wochen vorher zu erfolgen
und wird vom 1. Vorsitzenden oder im Falle seiner Verhinderung von einem anderen
Vorstandsmitglied einberufen.
Dies kann durch Veröffentlichung in der lokalen Presse oder schriftlich erfolgen.
Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.
4. Anträge, die Satzungsänderungen zur Folge haben, müssen mindestens 2 Wochen vor der
Mitgliederversammlung beim Vorstandsmitglied, das die Mitgliederversammlung einberufen
hat, eingegangen sein. Hierauf ist bei der Einladung hinzuweisen.
5. Die Mitgliederversammlung kann eine Ergänzung der vom Vorstand festgesetzten Tages-
ordnung auf mündlichen Antrag hin beschließen.
Sie ist weiter befugt, die Bestellung des Vorstandes durch Beschluss zu widerrufen.
6. Mitgliederversammlungen werden vom 1. Vorsitzenden oder im Falle seiner Verhinderung
von einem anderen Vorstandsmitglied geleitet.
7. Bei der Wahl des Vorstandes wählt die Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte einen
Versammlungsleiter. Dies gilt auch, wenn die Bestellung des Vorstandes widerrufen wurde.
8. Ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlungen sind ohne Rücksicht auf die Anzahl
der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Hierauf soll bei der Einladung verwiesen werden.
9. Beschlüsse der Mitgliederversammlungen werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen
gültigen Stimmen gefasst.
Bei Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen not-
wendig. Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht.
10. Über die Mitgliederversammlung hat der Schriftführer eine Niederschrift aufzunehmen, die
vom Leiter der Versammlung und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.
Gefasste Beschlüsse sind wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen.
Dabei sollen Ort, Zeit und Abstimmungsergebnisse festgehalten werden.
11. Die Art der Abstimmung wird grundsätzlich vom Versammlungsleiter festgelegt.
Sie muss jedoch schriftlich erfolgen, wenn auch nur ein Mitglied dies beantragt.
12. Die Auflösung des Vereins ist nur mit mindestens 3/4 Stimmenmehrheit der abgegebenen
gültigen Stimmen möglich. Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht.
Für die Auflösung muss eine außerordentliche Mitgliederversammlung gemäß §6 Absatz 2
einberufen werden.
§7 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus
a.) 1. Vorsitzenden
b.) 2. Vorsitzenden
c.) Rechnungsführer
d.) Schriftführer
e.) Sportwart
f. ) Jugendwart
2. Zur Vertretung des Vereins gemäß §26 BGB ist der 1.Vorsitzende oder der 2.Vorsitzende
mit jeweils einem weiteren Vorstandsmitglied berechtigt.
3. Die Mitglieder des Vorstandes müssen stimmberechtigte Vereinsmitglieder sein.
Der Vorstand wird von der ordentlichen Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren
gewählt. Der Vorstand bleibt aber auch nach Ablauf der Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt.
4. Beim Ausscheiden von einzelnen Vorstandsmitgliedern während der Amtszeit muss eine
außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden.
§8 Auflösungsbestimmungen
1. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt
das Vermögen des Vereins an die Gemeinde 64850 Schaafheim, die es unmittelbar und
ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne dieser Satzung zu verwenden hat.
Verfasst am: 30.01.1988 Zuletzt geändert am: 10.06.2016
Informationen zum Datenschutz gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO 1. Allgemeines 2. Verantwortliche Stelle 3. Zwecke der Verarbeitung und Empfänger 3.1 Mitgliederverwaltung und Kommunikation 3.2 Sonstige Empfänger und Zwecke An den hessischen Tischtennisverband werden gegebenenfalls Name, Geburtsort und Datum, Nationalität und Geschlecht übermittelt um eine Spielberechtigung für das Mitglied zu erhalten. Mitgliederlisten werden als Datei oder in gedruckter Form nur mit den jeweils nötigen personenbezogenen Daten soweit an Vorstandsmitglieder, sonstige Funktionäre Im Zusammenhang mit seinem Sportbetrieb sowie sonstigen satzungsgemäßen Veranstaltungen übermittelt der Verein personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder 4. Dauer der Speicherung und Löschung der Daten 5. Rechte 5.1 Auskunft, Berichtigung und Löschung 5.2 Einverständnis, Widerspruchs- und Widerrufsrecht 5.3 Fragen und Beschwerden 6. Kontaktdaten Hessische Datenschutzbeauftragte: Stand: 25.05.2018 |