Verein

TTC Schaafheim Tischtennis

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weitere Ämter:

Vorstand

Erster Vorsitzender Björn Vogel 

Zweiter Vorsitzender Stefan Hartl 

Rechnungsführer Andreas Schmidt 

Schriftführerin Beate Knöll 

Sportwart Thomas Diehl 

Jugendleiter Michael Diehl 

 

Weitere Ämter: 

Pressewart Klaus Hartl

1. Beitrag für Erwachsene (ab dem vollendeten 18.Lebensjahr)

Der Jahresbeitrag für aktive Erwachsene beträgt derzeit 78 €.
Der Jahresbeitrag für passive Erwachsene beträgt derzeit 42 €.

2. Beitrag für Jugendliche (bis zum vollendeten 18.Lebensjahr)

Der Jahresbeitrag für Jugendliche beträgt derzeit 48 €.

Das Kalenderjahr des 18.Geburtstages zählt noch komplett als Jugendlicher.


3. Beitrag für Familien (Lebendgemeinschaften mit Kinder unter 18 Jahren)

Der Jahresbeitrag für Familien beträgt derzeit 120 €.

Der Familienbeitrag wird nur auf Antrag des Mitgliedes angewendet.


4. Zahlungsmodalitäten


Die Zahlung des Beitrages ist nur unbar per Lastschriftverfahren möglich. Der Beitrag ist grundsätzlich für ein Kalenderjahr im voraus zu entrichten und wird in der Regel zu Anfang des 2.Quartals erhoben. Bei Eintritt nach diesem Termin ist der Beitrag umgehend nach Eintritt fällig. Für unterjährige Eintritte wird der Beitrag für das laufende Jahr monatsanteilig berechnet.
Angefangene Monate bleiben dabei außer Betracht.

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MITGLIEDSBEITRÄGE

1. Beitrag für Erwachsene (ab dem vollendeten 18.Lebensjahr)

Der Jahresbeitrag für aktive Erwachsene beträgt derzeit 78 €.
Der Jahresbeitrag für passive Erwachsene beträgt derzeit 42 €.

2. Beitrag für Jugendliche (bis zum vollendeten 18.Lebensjahr)

Der Jahresbeitrag für Jugendliche beträgt derzeit 48 €.

Das Kalenderjahr des 18.Geburtstages zählt noch komplett als Jugendlicher.


3. Beitrag für Familien (Lebendgemeinschaften mit Kinder unter 18 Jahren)

Der Jahresbeitrag für Familien beträgt derzeit 120 €.

Der Familienbeitrag wird nur auf Antrag des Mitgliedes angewendet.


4. Zahlungsmodalitäten


Die Zahlung des Beitrages ist nur unbar per Lastschriftverfahren möglich. Der Beitrag ist grundsätzlich für ein Kalenderjahr im voraus zu entrichten und wird in der Regel zu Anfang des 2.Quartals erhoben. Bei Eintritt nach diesem Termin ist der Beitrag umgehend nach Eintritt fällig. Für unterjährige Eintritte wird der Beitrag für das laufende Jahr monatsanteilig berechnet.
Angefangene Monate bleiben dabei außer Betracht.

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§1 Name und Sitz des Vereins

  1. Der Verein
       „TISCHTENNIS CLUB (T.T.C.) 1988  SCHAAFHEIM“
       wurde am 30.Januar 1988 in 6117 Schaafheim unter dem damaligen Namen
       „TISCHTENNIS CLUB (T.T.C.) OLYMPIA 1988  SCHAAFHEIM-SCHLIERBACH“
       gegründet. Er ging aus der Tischtennisabteilung des FSV 1967 Schlierbach e.V.,  die seit
       1970 bestand, hervor. Nach der Eintragung der Namensänderung in das Vereinsregister
       beim Amtsgericht 64807 Dieburg lautet der aktuelle Name des Vereins:
       TISCHTENNIS CLUB 1988 SCHAAFHEIM e.V.
       Der Sitz des Vereins ist in 64850 Schaafheim.

§2 Zweck und Gemeinnützigkeit

  1.  Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
       Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung.
  2.  Der Satzungszweck wird  insbesondere durch Betreiben der Sportart Tischtennis verwirklicht.
       Der Verein fördert die sportliche Betätigung von Menschen unabhängig von Alter und
       Geschlecht.
  3.  Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  4.  Keine Person darf durch Ausgaben, die dem satzungsmäßigen Zweck des Vereines fremd
       sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
       Mittel des Vereins dürfen nur für den satzungsmäßigen Zweck verwendet werden.
       Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
5.  Die Mitgliederversammlung kann beschließen, dass Vereinsmitgliedern für ihre Tätigkeit im
Interesse des Vereins und insbesondere auch den Vorständen für ihre Vorstandstätigkeit
eine angemessene Vergütung gezahlt wird.

§3 Mitgliedschaft in Verbänden

  1.   Der Verein ist Mitglied im
        a.)  Landessportbund Hessen e.V.
        b.)  zuständigen Landesverband
        c.)  zuständigen Spitzenverband des DSB

§4 Mitgliedschaft im Verein

   1.   Mitglied im Verein kann  jede natürliche oder juristische  Person werden.
         Über den schriftlichen Antrag um Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand.
   2.   Stimmberechtigt bei  Mitgliederversammlungen sind alle Mitglieder ab dem vollendeten
         18. Lebensjahr.
   3.   Der Verein führt als Mitglieder
         a.)  ordentliche Mitglieder (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr)
         b.)  Jugendliche (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)
         c.)  Ehrenmitglieder
   4.   Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung
         durch Beschluss ernannt und bekommen eine Vereinsehrennadel verliehen.
   5.   Die Mitgliedschaft endet
         a.) durch Austritt, der nur schriftlich zum Schluss eines Kalenderjahres zulässig ist.
         b.) durch Ausschluss, wenn ein Mitglied bei Verstößen gegen die Satzung, bei ehrenrührigen
              Handlungen oder bei Schädigung des Vereins durch die Mitgliederversammlung mit
              einfacher Stimmenmehrheit ausgeschlossen wird.
         c.) Kommt ein Mitglied seiner Beitragspflicht trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung nicht
              nach, so entscheidet der Vorstand über den Ausschluss.
   6.   Der von den Mitgliedern zu entrichtende Beitrag wird von der Mitgliederversammlung
         festgesetzt. Der Beitrag wird jährlich im Voraus erhoben.

§5 Organe des Vereins

   1.   Die Organe des Vereins sind
         a.)  die Mitgliederversammlung
         b.)  der Vorstand

§6 Die Mitgliederversammlung

   1.   Die ordentliche Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand einberufen und soll in der
         ersten Hälfte eines Kalenderjahres stattfinden.
   2.   Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden statt,  wenn das Interesse des Vereins
         es erfordert oder auf schriftlich begründeten Antrag von mindestens 1/3 der Mitglieder.
         Der außerordentlichen Mitgliederversammlung stehen die gleichen Befugnisse zu wie der
         ordentlichen Mitgliederversammlung.
   3.   Die Einladung zu einer Mitgliederversammlung hat spätestens 3 Wochen vorher zu erfolgen
         und wird vom 1. Vorsitzenden oder im Falle seiner Verhinderung von  einem anderen
         Vorstandsmitglied einberufen.
         Dies kann durch Veröffentlichung in der lokalen Presse oder schriftlich erfolgen.
         Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.
   4.   Anträge, die Satzungsänderungen zur Folge haben, müssen mindestens 2 Wochen vor der
         Mitgliederversammlung beim Vorstandsmitglied, das die Mitgliederversammlung einberufen
         hat, eingegangen sein. Hierauf ist bei der Einladung hinzuweisen.
   5.   Die Mitgliederversammlung kann eine Ergänzung der vom Vorstand festgesetzten Tages-
         ordnung auf mündlichen Antrag hin beschließen.
         Sie ist weiter befugt, die Bestellung des Vorstandes durch Beschluss zu widerrufen.
   6.   Mitgliederversammlungen werden vom  1. Vorsitzenden oder  im Falle seiner Verhinderung
         von einem anderen Vorstandsmitglied geleitet.
   7.   Bei der Wahl des Vorstandes wählt die Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte einen
         Versammlungsleiter. Dies gilt auch, wenn die Bestellung des Vorstandes widerrufen wurde.
   8.   Ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlungen sind ohne Rücksicht auf die Anzahl
         der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Hierauf soll bei der Einladung verwiesen werden.
   9.   Beschlüsse der Mitgliederversammlungen werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen
         gültigen Stimmen gefasst.
         Bei Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen not-
         wendig. Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht.
 10.   Über die Mitgliederversammlung hat der Schriftführer eine Niederschrift aufzunehmen, die
         vom Leiter der Versammlung und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.
         Gefasste Beschlüsse sind wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen.
         Dabei sollen Ort, Zeit und Abstimmungsergebnisse festgehalten werden.
 11.   Die Art der Abstimmung wird grundsätzlich vom Versammlungsleiter festgelegt.
         Sie muss jedoch schriftlich erfolgen, wenn auch nur ein Mitglied dies beantragt.
 12.   Die Auflösung des Vereins ist nur mit mindestens 3/4 Stimmenmehrheit der abgegebenen
         gültigen Stimmen möglich. Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht.
         Für die Auflösung muss eine außerordentliche Mitgliederversammlung gemäß §6 Absatz 2
         einberufen werden.
 

§7 Vorstand

   1.   Der Vorstand besteht aus
         a.)  1. Vorsitzenden
         b.)  2. Vorsitzenden
         c.)  Rechnungsführer
         d.)  Schriftführer
         e.)  Sportwart
         f. )  Jugendwart
   2.   Zur Vertretung des Vereins gemäß §26 BGB ist der 1.Vorsitzende oder der 2.Vorsitzende
         mit jeweils einem weiteren Vorstandsmitglied berechtigt.
   3.   Die Mitglieder des Vorstandes müssen stimmberechtigte Vereinsmitglieder sein.
         Der Vorstand wird von der ordentlichen Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren
         gewählt. Der Vorstand bleibt aber auch nach Ablauf der Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt.
   4.   Beim Ausscheiden von einzelnen Vorstandsmitgliedern während der Amtszeit muss eine
         außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden.

§8 Auflösungsbestimmungen

   1.   Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt
         das Vermögen des Vereins an die Gemeinde 64850 Schaafheim, die es unmittelbar und
         ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne dieser Satzung zu verwenden hat.
 

Verfasst am: 30.01.1988                              Zuletzt geändert am: 10.06.2016

Informationen zum Datenschutz gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO

1. Allgemeines
Mit den nachfolgenden Hinweisen informieren wir unsere Mitglieder über die Verarbeitung und ggfs. Weitergabe
Ihrer personenbezogenen Daten durch unseren Verein und die Ihnen nach dem aktuellen Datenschutzrecht zustehenden Rechte.

2. Verantwortliche Stelle
1. Vorsitzender des TTC 1988 Schaafheim e.V.
Björn Vogel, Beunegasse 6,64850 Schaafheim
1.vorstand@ttc-schaafheim.de

3. Zwecke der Verarbeitung und Empfänger

3.1 Mitgliederverwaltung und Kommunikation
Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Einzelangaben über persönliche und sächliche Verhältnisse)
unter Einsatz von Datenverarbeitungssystemen (EDV) zur Erfüllung der satzungsmäßig zulässigen Zwecke und Aufgaben, beispielsweise zur Mitgliederverwaltung und Kommunikation.
Dabei handelt es sich insbesondere um die Daten aus dem Eintrittsformular wie Namen, Anschrift, Geburtsort und Datum, Nationalität, Geschlecht, Telefonnummern,
E-Mail-Adresse und Bankverbindung. Und gegebenenfalls um weitere Daten wie Lizenz, Funktion, Status, Mannschaftszugehörigkeit, Spielhäufigkeit und Spielstärke.

3.2 Sonstige Empfänger und Zwecke
Aufgrund der Pflicht-Mitgliedschaft des Vereins in verschiedenen Verbänden besteht eine Verpflichtung bestimmte personenbezogene und statistische Daten dorthin zu melden.
Ebenso um öffentliche Zuschüsse von Gemeinde und Landkreis zu erhalten.

An den hessischen Tischtennisverband werden gegebenenfalls Name, Geburtsort und Datum, Nationalität und Geschlecht übermittelt um eine Spielberechtigung für das Mitglied zu erhalten.
Weitere Daten zum Mitgliederbestand wie Geburtsjahre, Spartenzugehörigkeit und Geschlecht werden nur ohne Personenbezug gemeldet.
Im Rahmen der jährlichen Bestandsmeldung werden an den Landesportbund Hessen nur die Geburtsjahre der Mitglieder ohne Bezug zur Person weitergegeben.
An die Gemeinde werden Name und Postadresse sowie Geburtsdatum übermittelt.
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg erhält jährlich Zugriff auf die an den LSB Hessen übermittelten Daten, also auf die Geburtsjahresübersicht.
Eine Nutzung und/oder Weitergabe von personenbezogenen Daten zum Zwecke der Werbung oder sonstiger geschäftlicher Interessen findet nicht statt.

Mitgliederlisten werden als Datei oder in gedruckter Form nur mit den jeweils nötigen personenbezogenen Daten soweit an Vorstandsmitglieder, sonstige Funktionäre
und andere Mitglieder herausgegeben, wie deren Funktion und besondere Aufgaben-stellung im Verein die Kenntnisnahme erfordert.

Im Zusammenhang mit seinem Sportbetrieb sowie sonstigen satzungsgemäßen Veranstaltungen übermittelt der Verein personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder
auf auch an Print- und Telemedien zur dortigen Veröffentlichung und stellt diese Daten und Fotos gegebenenfalls auch auf seine Internet-Homepage.
Dies betrifft insbesondere Teilnehmerlisten, Mannschaftsaufstellungen und Spiel- sowie Einzelergebnisse und bei Vorstandsmitgliedern deren Funktion.
Die Übermittlung/Veröffentlichung von Daten beschränkt sich hierbei auf Foto, Name, Vereins- und Abteilungszugehörigkeit, Funktion im Verein
und soweit erforderlich Wettkampfklassen, Alter und Geburtsjahrgang und ggfs. Spielergebnis.

4. Dauer der Speicherung und Löschung der Daten
Die Speicherung der personenbezogenen Daten beginnt mit dem Einpflegen aller Daten aus dem Eintrittsformular in das DV-System des Vereins.
Während der Mitgliedschaft werden zusätzliche Daten (wie Mannschaftszugehörigkeit sowie absolvierte Spiele und Spielergebnisse und Ehrungen) gewonnen und gespeichert.
Mit dem Austritt aus dem Verein werden alle diese Daten endgültig gelöscht.

5. Rechte

5.1 Auskunft, Berichtigung und Löschung
Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdaten-schutzgesetzes das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten,
deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten.

5.2 Einverständnis, Widerspruchs- und Widerrufsrecht
Durch seine Mitgliedschaft, die damit verbundene Anerkennung der Satzung und Kenntnisnahme dieser Datenschutzinformation sowie Ausfüllen und Unterschreiben des Mitgliedsantrages
stimmt das Mitglied der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung, Übermittlung) und Nutzung seiner personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausmaß und Umfang zu.
Gegen die Nutzung seiner personenbezogenen Daten für oben genannte Medien-Veröffentlichungen steht dem Mitglied ein Widerspruchs- oder Widerrufsrecht zu,
welches es jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ausüben kann.

5.3 Fragen und Beschwerden
Mitglieder haben das Recht sich bei Fragen oder Beschwerden an die zuständige Aufsichtsbehörde, die hessische Datenschutzbeauftragte zu wenden.

6. Kontaktdaten
Datenschutzbeauftragter des Vereins:
1.vorstand@ttc-schaafheim.de

Hessische Datenschutzbeauftragte:
Gustav-Stresemann-Ring 1
65021 Wiesbaden

Stand: 25.05.2018

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